Rechtlich spricht man von der Zulassung zur vertragsärztlichen bzw. vertragspsychotherapeutischen Versorgung; der „Vertragsarztsitz“ ist genau genommen der Ort der Niederlassung. Umgangssprachlich meint „Kassensitz kaufen“ meist die Übernahme einer Praxis, deren Zulassung im Nachbesetzungsverfahren auf den Käufer übergehen soll.
Gekauft wird die Praxis – Einrichtung, Patientenstamm, ideeller Wert. Die wirtschaftlichen Interessen des Abgebers werden im Verfahren nur bis zur Höhe des Verkehrswerts berücksichtigt. Für Zahnärzte gibt es keine Kassensitze im Sinne der Bedarfsplanung.
Aktuelle Ausschreibungen: Kassensitze aller KV-Bezirke.