Der Verkehrswert wird meist über ein Ertragswertverfahren plus Substanzwert ermittelt. Lehnt der Zulassungsausschuss eine Nachbesetzung ab, zahlt die Kassenärztliche Vereinigung dem Abgeber eine Entschädigung in Höhe des Verkehrswerts.
Für Käufer heißt das: Deutlich überhöhte Forderungen, etwa „für den Sitz“, sind ein Warnsignal. Mehr im Ratgeber Nachbesetzungsverfahren.