Woraus setzt sich der Praxiswert zusammen?
Der Praxiswert besteht aus zwei Teilen:
- Substanzwert (materieller Wert): Einrichtung, Geräte, IT, Instrumente, bei Apotheken zusätzlich das Warenlager. Bewertet wird in der Regel der Zeitwert, nicht der Neupreis.
- Ideeller Wert (Goodwill): der Vorteil, eine eingeführte Praxis mit Patientenstamm, Ruf, Team und Abläufen zu übernehmen, statt neu zu gründen.
Bei Praxen mit wenig Ausstattung, etwa in der Psychotherapie, macht der ideelle Wert fast alles aus. Bei Zahnarztpraxen mit moderner Technik kann der Substanzwert einen spürbaren Anteil haben.
Wie berechnet man den Goodwill?
Für Arztpraxen hat sich das modifizierte Ertragswertverfahren durchgesetzt; Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung haben es in ihren Hinweisen zur Bewertung von Arztpraxen beschrieben. Vereinfacht läuft es so:
- Nachhaltigen Umsatz bestimmen: Durchschnitt der letzten Jahre, bereinigt um Einmaleffekte und um Leistungen, die nur der Abgeber persönlich erbringen kann.
- Kosten abziehen: die Kosten, mit denen ein Nachfolger realistisch rechnen muss, inklusive marktüblicher Miete und Personalkosten.
- Kalkulatorischen Unternehmerlohn abziehen: das Gehalt, das die Ärztin oder der Arzt als Angestellte:r verdienen würde. Übrig bleibt der übertragbare Gewinn.
- Prognosezeitraum ansetzen: Der übertragbare Gewinn wird nur für einen begrenzten Zeitraum angesetzt, weil die Patientenbindung an die neue Praxis mit der Zeit vom Nachfolger selbst abhängt.
- Abzinsen: Künftige Gewinne werden auf den Bewertungsstichtag abgezinst.
Ältere Faustformeln, die einen Prozentsatz vom Umsatz ansetzen, kursieren noch, berücksichtigen aber weder Kosten noch Personenbindung. Für eine Verhandlung taugen sie höchstens als grober Plausibilitätscheck.
Was erhöht oder senkt den Praxiswert?
| Erhöht den Wert | Senkt den Wert |
|---|---|
| stabile Umsätze und Gewinne über mehrere Jahre | Umsatz hängt an Leistungen, die nur der Abgeber erbringt |
| breiter Patientenstamm, gute Lage, Wachstumspotenzial | sinkende Fallzahlen, starke Konkurrenz im Umfeld |
| eingespieltes, bleibewilliges Team | Personalengpässe, anstehende Kündigungen |
| moderne, gewartete Ausstattung | Investitionsstau bei Geräten, IT oder Räumen |
| langfristiger, übertragbarer Mietvertrag | kurze Restlaufzeit, Vermieter stimmt nicht zu |
| Übergangsphase mit Mitarbeit des Abgebers | abrupte Übergabe ohne Einführung |
Was verraten Angebotspreise über den Wert?
Inserate nennen den Wunschpreis des Abgebers. Ein grober Vergleichswert ist das Verhältnis von Angebotspreis zu Jahresumsatz. So sieht es in den aktuellen Inseraten aus:
| Fachrichtung | Angebote mit Preis und Umsatz | Median Kaufpreis ÷ Umsatz |
|---|---|---|
| Zahnarztpraxis | 366 | 0,33 |
| KFO-Praxis | 29 | 0,58 |
| Facharztpraxis | 17 | 0,62 |
| Apotheke | 76 | 0,09 |
Diese Werte sind keine Bewertungsregel: Zwei Praxen mit gleichem Umsatz können sehr unterschiedliche Gewinne erzielen. Für Zahnarztpraxen gibt es eine ausführlichere Auswertung im Ratgeber Was kostet eine Zahnarztpraxis? und im Praxismarkt-Report.
Brauche ich ein Praxisgutachten?
Für die Verhandlung und vor allem für die Finanzierung ist eine fundierte Bewertung sinnvoll. Gutachten erstellen öffentlich bestellte Sachverständige, spezialisierte Berater oder Steuerberatungen mit Heilberufe-Schwerpunkt. In Nachbesetzungsverfahren kann der Verkehrswert der Praxis eine Rolle spielen, denn die wirtschaftlichen Interessen des Abgebers werden nur bis zu dieser Höhe berücksichtigt. Die Kaufpreiseinschätzung auf praxiskaufen.com ist eine Orientierung auf Basis vergleichbarer Angebote – sie ersetzt kein Gutachten.