Eine BAG kann an einem Ort oder überörtlich bestehen. Für Übernehmer ist der Einstieg in eine BAG eine Alternative zur Einzelpraxis: Kosten und Risiken werden geteilt, und der Einstieg kann der Weg zur späteren Übernahme eines Anteils oder der ganzen Praxis sein.
Abzugrenzen ist die Praxisgemeinschaft, in der nur Räume, Geräte oder Personal geteilt werden.