Wann sollte ich mit der Praxisabgabe beginnen?
Je früher, desto besser – üblich sind ein bis drei Jahre Vorlauf. In dieser Zeit kannst du Investitionen gezielt planen, Unterlagen aufbereiten und einen Nachfolger einarbeiten, etwa über eine Anstellung oder eine Partnerschaft. Wer kurzfristig abgeben muss, sollte zumindest Zahlen, Inventar und Mietvertrag sofort zusammenstellen.
Wie viel ist meine Praxis wert?
Gutachter bewerten Praxen meist nach einem modifizierten Ertragswertverfahren: Aus dem nachhaltig erzielbaren Gewinn abzüglich eines kalkulatorischen Unternehmerlohns ergibt sich der ideelle Wert, dazu kommt der Wert der Einrichtung. Eine erste Wertspanne aus deinen Kennzahlen und den aktuellen Angeboten liefert der Praxiswert-Rechner. Was Inserate derzeit aufrufen, zeigt die Marktübersicht. Ausführlich: Praxiswert und Goodwill.
Wie läuft die Abgabe mit Kassensitz?
Liegt deine Praxis in einem gesperrten Planungsbereich, beantragst du beim Zulassungsausschuss die Nachbesetzung und verzichtest auf deine Zulassung – üblicherweise unter der Bedingung, dass ein Nachfolger zugelassen wird. Die Kassenärztliche Vereinigung schreibt den Sitz aus, der Zulassungsausschuss wählt unter den Bewerbungen aus. Deine Interessen werden dabei bis zur Höhe des Verkehrswerts der Praxis berücksichtigt. Hast du bereits eine Nachfolgerin im Blick, etwa eine angestellte Ärztin oder einen Praxispartner, kann diese privilegiert berücksichtigt werden. Details: Nachbesetzungsverfahren.
Für Zahnarztpraxen gibt es kein Nachbesetzungsverfahren: Die Nachfolgerin oder der Nachfolger beantragt die Zulassung selbst bei der KZV.
Welche Unterlagen erwarten Übernehmer?
- Gewinnermittlungen bzw. BWA der letzten drei bis fünf Jahre, Abrechnungsübersichten und Fallzahlen
- Inventar- und Geräteliste mit Wartungsnachweisen, Leasing- und Wartungsverträge
- Mietvertrag mit Laufzeit, Option und Haltung des Vermieters zur Übertragung
- Personalübersicht (anonymisiert bis zur Vertragsreife)
- Angaben zu Kooperationen, Verträgen und Genehmigungen
Was Käufer prüfen, steht in der Due-Diligence-Checkliste – wer sie kennt, bereitet sich gezielt vor.
Was gilt für Patientenakten und Team?
Patientenakten: Wegen der Schweigepflicht und des Datenschutzes dürfen Akten nicht einfach mitverkauft werden. Üblich ist, dass der Nachfolger die Akten zunächst verschlossen verwahrt und erst nutzt, wenn eine Patientin oder ein Patient zustimmt, zum Beispiel beim nächsten Besuch. Aufbewahrungspflichten laufen weiter.
Team: Beim Verkauf gehen die Arbeitsverhältnisse grundsätzlich auf den Käufer über (§ 613a BGB). Die Mitarbeitenden müssen informiert werden. Sprich den Zeitpunkt der Information mit dem Nachfolger ab.
Was ist steuerlich zu beachten?
Der Veräußerungsgewinn ist grundsätzlich steuerpflichtig. Ab 55 Jahren kommen unter bestimmten Voraussetzungen ein Freibetrag und ein ermäßigter Steuersatz in Betracht (§ 16 Abs. 4 und § 34 Abs. 3 EStG). Ob und wie das in deinem Fall greift, gehört unbedingt in die Hände deiner Steuerberatung – auch weil Gestaltung und Zeitpunkt des Verkaufs viel ausmachen.
Wie finden Übernehmer meine Praxis?
Viele Übernehmer suchen heute nicht mehr täglich auf einzelnen Börsen, sondern vergleichen Angebote gebündelt und lassen sich per Suchagent über neue Treffer informieren. Angebote mit klaren Kennzahlen – Umsatz, Gewinn, Größe, Übergabezeitpunkt – werden dabei eher gefunden und ernst genommen. Über Praxis inserieren stellst du deine Praxis direkt bei praxiskaufen.com ein – 100 % kostenlos für Abgeber, ohne Provision, ohne Vorabhonorar und ohne versteckte Kosten. Du entscheidest selbst, welche Angaben du veröffentlichst und ob du anonym bleibst.