MVZ können von Vertragsärzten, Krankenhäusern und bestimmten weiteren Trägern gegründet werden; es gibt sie auch als zahnmedizinische Versorgungszentren. Ein Vertragsarzt kann auf seine Zulassung verzichten, um sich in einem MVZ anstellen zu lassen – der Sitz geht dann auf das MVZ über.
Im Nachbesetzungsverfahren können sich auch MVZ bewerben. Für Abgeber ist ein MVZ deshalb ein möglicher Käufer, für Übernehmer eine mögliche Anstellung als Zwischenschritt.