Bedarfsplanung · Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt verlängert Sicherstellungszuschläge bis Ende 2026
Der Landesausschuss hat am 3. Juni 2026 seine Beschlüsse zur Unterversorgung und zu Sicherstellungszuschlägen bis 31. Dezember 2026 verlängert. Für Gründungen, Übernahmen und Anstellungen stehen vom 1. April 2024 bis Ende 2026 insgesamt 2,52 Millionen Euro bereit. Hausärztliche Unterversorgung besteht in Salzwedel und Sangerhausen (je neun Förderstellen); auch Augen-, Haut-, HNO-, Kinder- und Nervenärzte haben Förderstellen.
Was heißt das für Käufer und Abgeber? Wer in den genannten Gebieten eine Praxis übernimmt, kann Zuschläge beantragen, muss aber mindestens vier Jahre tätig bleiben. Budget und Förderstellen sind begrenzt – früh beantragen lohnt sich.
- Datum
- 03.06.2026
- Region
- Sachsen-Anhalt
- Branche
- Facharzt (gemischt)
- Thema
- Bedarfsplanung
Originalquelle: KV Sachsen-Anhalt, Beschluss des Landesausschusses (externer Link, öffnet in neuem Fenster)