Gesetz/Vergütung · Schleswig-Holstein
KVSH warnt vor Kürzung der Psychotherapie-Vergütung
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat gegen die Stimmen der KBV beschlossen, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April um 4,5 Prozent zu senken. Die KVSH sieht dadurch die psychotherapeutische Versorgung in Schleswig-Holstein gefährdet; die Regel gilt bundesweit.
Was heißt das für Käufer und Abgeber? Psychotherapiepraxen erwirtschaften weniger, solange die Kürzung gilt. Käufer sollten den Ertragswert neu berechnen; der weitere Rechtsweg ist offen.
- Datum
- 12.03.2026
- Region
- Schleswig-Holstein
- Branche
- Psychotherapie
- Thema
- Gesetz/Vergütung
Originalquelle: Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (externer Link, öffnet in neuem Fenster)