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Gesetz/Vergütung · Schleswig-Holstein

KVSH warnt vor Kürzung der Psychotherapie-Vergütung

Psychotherapie

Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat gegen die Stimmen der KBV beschlossen, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April um 4,5 Prozent zu senken. Die KVSH sieht dadurch die psychotherapeutische Versorgung in Schleswig-Holstein gefährdet; die Regel gilt bundesweit.

Was heißt das für Käufer und Abgeber? Psychotherapiepraxen erwirtschaften weniger, solange die Kürzung gilt. Käufer sollten den Ertragswert neu berechnen; der weitere Rechtsweg ist offen.

Datum
12.03.2026
Region
Schleswig-Holstein
Branche
Psychotherapie
Thema
Gesetz/Vergütung

Originalquelle: Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (externer Link, öffnet in neuem Fenster)

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