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Gesetz/Vergütung · bundesweit

Apothekenreform beschlossen: Fixum bleibt bei 8,35 Euro

Apotheke

Der Bundestag hat das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz beschlossen. Zweigapotheken werden leichter möglich, wenn die Versorgung in abgelegenen Orten deutlich eingeschränkt ist; eine Filialleitung kann künftig auf zwei Personen verteilt werden, und erfahrene PTA dürfen ländliche Apotheken erprobungsweise mit Genehmigung bis zu 20 Tage im Jahr vertreten. Das Packungsfixum bleibt bei 8,35 Euro, die vom Bundesrat geforderte Erhöhung auf 9,50 Euro wurde vertagt.

Was heißt das für Käufer und Abgeber? Flexiblere Filial- und Vertretungsregeln erleichtern Mehrbesitz und Übergaben. Ohne höheres Fixum bleibt die Ertragslage angespannt – das dämpft die Kaufpreise.

Datum
22.05.2026
Region
bundesweit
Branche
Apotheke
Thema
Gesetz/Vergütung

Originalquelle: Deutscher Bundestag, Textarchiv (externer Link, öffnet in neuem Fenster)

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