Förderung · Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz kombiniert Anstellungs- und Zweigpraxisförderung
Das Gesundheitsministerium hat die Landesmaßnahmen für die hausärztliche Versorgung vorgestellt. Anstellungsförderung (bis zu 20.000 Euro) und Zweigpraxisförderung (bis zu 15.000 Euro) lassen sich seit Anfang 2024 auch dann kombinieren, wenn der Arzt nur in der geförderten Zweigpraxis arbeitet. Neu in der Übersicht sind die vom Land geförderten mobilen Praxen der KV und das Startkapital-Programm der KV.
Was heißt das für Käufer und Abgeber? Für Käufer, die eine Zweigpraxis aufbauen oder Ärzte anstellen wollen, steigt die erreichbare Förderung. Praxen in Fördergebieten werden dadurch interessanter.
- Datum
- 23.04.2025
- Region
- Rheinland-Pfalz
- Branche
- Hausarzt/Allgemeinmedizin
- Thema
- Förderung
Originalquelle: Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz (externer Link, öffnet in neuem Fenster)