Förderung · Hamburg
KV Hamburg verlängert Strukturfonds-Förderung für Hausarztpraxen
Der Vorstand der KV Hamburg hat am 18.03.2025 beschlossen, die Vergütungszuschläge für Hausarztpraxen aus dem Strukturfonds nach § 105 Abs. 1a SGB V zu verlängern. Die Förderung läuft, bis die bereitgestellten 6 Millionen Euro aufgebraucht sind, längstens bis zum Quartal 3/2025. Praxen, die bereits durchgehend gefördert wurden, erhalten die Zuschläge weiter. Für neue Antragsteller gelten je nach Quartal Fristen zwischen dem 30.06.2025 und dem 31.03.2026.
Was heißt das für Käufer und Abgeber? Hausarztpraxen in Hamburg hatten befristete Zusatzeinnahmen. Käufer sollten diese Einmaleffekte bei der Ertragsbewertung herausrechnen, Abgeber sie in den Zahlen offen ausweisen.
- Datum
- 24.03.2025
- Region
- Hamburg
- Branche
- Hausarzt/Allgemeinmedizin
- Thema
- Förderung
Originalquelle: KV Hamburg (externer Link, öffnet in neuem Fenster)