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Gesetz/Vergütung · bundesweit

Hausärzte seit 1. Oktober 2025 weitgehend entbudgetiert

Hausarzt/Allgemeinmedizin

Seit dem 1. Oktober 2025 werden alle Leistungen aus Kapitel 3 des EBM sowie hausärztliche Hausbesuche ohne Mengenbegrenzung zu vollen Preisen bezahlt. Grundlage ist das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz. Finanziert wird das aus einem eigenen Honorartopf, der hausärztlichen MGV; reicht er nicht, müssen die Krankenkassen nachschießen.

Was heißt das für Käufer und Abgeber? Mehrarbeit schlägt in Hausarztpraxen jetzt voll im Umsatz durch – Übernahmen in Regionen mit hohem Patientenzulauf werden attraktiver. Ältere Abrechnungen mit Budgetabschlägen zeigen das künftige Potenzial nur unvollständig.

Datum
02.10.2025
Region
bundesweit
Branche
Hausarzt/Allgemeinmedizin
Thema
Gesetz/Vergütung

Originalquelle: KBV, Praxisnachrichten (externer Link, öffnet in neuem Fenster)

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