Bedarfsplanung · bundesweit
G-BA aktualisiert Bedarfsplanung: weniger freie Hausarztsitze
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat den Morbiditätsfaktor der Bedarfsplanung mit Abrechnungsdaten der Jahre 2021 bis 2023 neu berechnet. Weil der Anteil der 45- bis 75-Jährigen an der Bevölkerung gesunken ist, gibt es bundesweit weniger Niederlassungsmöglichkeiten, vor allem bei Hausärzten. Zugleich dürfen die KVen Kinder- und Jugendärzte schon ab einem Versorgungsgrad unter 75 statt bisher 50 Prozent fördern; der Beschluss gilt seit dem 9. April 2025.
Was heißt das für Käufer und Abgeber? Wo weniger neue Sitze entstehen, gewinnen bestehende Praxen und Zulassungen an Wert – die Übernahme bleibt der Hauptweg in die Niederlassung. Kinder- und Jugendarztpraxen können früher gefördert werden, was Übernahmen erleichtert.
- Datum
- 17.01.2025
- Region
- bundesweit
- Branche
- Hausarzt/Allgemeinmedizin
- Thema
- Bedarfsplanung
Originalquelle: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) (externer Link, öffnet in neuem Fenster)