Die Leistungsbegrenzung orientiert sich am bisherigen Umfang der Praxis. Jobsharing ermöglicht den Einstieg in einem gesperrten Bereich und kann später im Nachbesetzungsverfahren zu einer besonderen Berücksichtigung führen (privilegierter Nachfolger).
Die genauen Voraussetzungen und Grenzen klärst du mit der Kassenärztlichen Vereinigung.